Richtige Eintarifierung – Ein Grundsatzurteil – E-Book ...

Ein Importeur hatte Lesegeräte für elektronische Bücher (E-Book-Reader) in die EU eingeführt. Diese Geräte wurden unter Zugrundelegung der Unterposition 8543 70 90 der Kombinierten Nomenklatur (KN) "Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen; andere" (Zollsatz 3,7 %) eingereiht.

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